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Information provided according to Sec. 5 German Telemedia Act (TMG):

Manfred Zander
MAZANI | Die Eventgestalter
Gebersdorfer Straße 125
90449 Nürnberg

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Telephone: +49-911-30033880
Telefax: +49-911-300338888
Email: info@mazani.de

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DE 177920346

Responsible for contents acc. to Sec. 55, para. 2 German Federal Broadcasting Agreement (RstV):

Manfred Zander
Gebersdorfer Straße 125
90449 Nürnberg

Dispute resolution

The European Commission provides a platform for online dispute resolution (OS): https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Please find our email in the impressum/legal notice.

We do not take part in online dispute resolutions at consumer arbitration boards.

Liability for Contents

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Copyright

Contents and compilations published on these websites by the providers are subject to German copyright laws. Reproduction, editing, distribution as well as the use of any kind outside the scope of the copyright law require a written permission of the author or originator. Downloads and copies of these websites are permitted for private use only.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden von MAZANI | Die Eventgestalter, Gebersdorfer Straße 125, 90449 Nürnberg, vertreten durch Herrn Manfred Zander, nachfolgend MAZANI | Die Eventgestalter genannt, dem Kunden überlassen und werden Inhalt aller vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen, wenn die Agentur nicht als Veranstalter des Events auftritt:

  1. Allgemein

1.1
Nachstehende “Allgemeine Geschäftsbedingungen” (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners widerspricht MAZANI | Die Eventgestalter hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form von MAZANI | Die Eventgestalter. MAZANI | Die Eventgestalter ist jederzeit berechtigt, diese AGB Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten AGB bearbeitet.

1.2
MAZANI | Die Eventgestalter stellt Ihnen die von MAZANI | Die Eventgestalter angebotenen Dienstleistung auf der Grundlage der AGB zur Verfügung. Wenn Sie die Dienstleistung von MAZANI | Die Eventgestalter nutzen bzw. MAZANI | Die Eventgestalter einen Auftrag erteilen, erkennen Sie die Geltung dieser AGB an.

  1. Urheberschutz und Nutzungsrechte

2.1
Die Bild- und Wortmarke MAZANI | Die Eventgestalter und MAZANI | Die Eventgestalter ist Eigentum von MAZANI | Die Eventgestalter. Die Nutzung dieser Bild- und Wortmarke ist MAZANI | Die Eventgestalter vorbehalten. Die Nennung, Verwendung, Nutzung oder Verfremdung der Bild- und Wortmarke MAZANI | Die Eventgestalter bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von MAZANI | Die Eventgestalter.

2.2
Alle durch MAZANI | Die Eventgestalter erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum von MAZANI | Die Eventgestalter.

2.3
Die von der MAZANI | Die Eventgestalter Eventagentur erstellten Werke sind ausschließlich für den Vertragspartner bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis von MAZANI | Die Eventgestalter als Urheberin zulässig. Die Ausführung ihrer Konzeptarbeit ist allein MAZANI | Die Eventgestalter vorbehalten.

2.4
Sollte es nicht zur Auftragserteilung an die MAZANI | Die Eventgestalter Eventagentur kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte zu verwenden.

2.5
Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung von MAZANI | Die Eventgestalter und in jedem Fall die vorherige Einigung über eine angemessene Vergütung.

2.6
Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben. MAZANI | Die Eventgestalter ist in Publikationen auf Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen.

  1. Zahlungsbedingungen

3.1
MAZANI | Die Eventgestalter erstellt eine ordnungsgemäße Abrechnung. Alle Preise für Agenturleistungen verstehen sich grundsätzlich rein netto. Skonto wird nicht gewährt. Der Gesamtbetrag ist – falls nicht anders vereinbart – zahlbar ohne Abzüge: · 50 % der Auftragssumme bei Vertragsschluss · 50 % der Auftragssumme binnen 14 Tagen nach Projektende und versteht sich zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2
Beim Engagement von Künstlern über die Agentur ist die Künstlersozialabgabe auf Künstlerhonorare (KSK) gemäß dem von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen inklusive. Sollte eine Mehrwertsteuer an eine andere staatliche Organisation abzuführen sein, so hat MAZANI | Die Eventgestalter Anspruch auf Zahlung dieser Steuer.

3.3
Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet.

Anfallende Fahrtkosten bei Ortsbesichtigungen und Vorbesprechungen am Veranstaltungsort, sowie die Fahrten zu den Veranstaltungen selbst werden mit 0,65 € netto pro km berechnet. Die Anfahrten zu Präsentations- und Besprechungsterminen beim Kunden sind frei.

3.4
Eventuell entstehende GEMA-Gebühren, sowie veranstaltungsbedingte Energie-, Wasser- und Abfallkosten werden vom Kunden übernommen.

3.5
Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn der Veranstaltung abgesagt, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und erbrachte Vorleistungen und/oder Mietausfall berechnet:
bis 30 Werktage vor Termin 25 %
ab 29. bis 15. Werktage vor Termin 50 %
ab 14. bis 07. Werktage vor Termin 75 %
ab 06 Werktage vor Termin 100 %
des gesamten Auftragsvolumens, jeweils auf volle Euro aufgerundet.

3.6
MAZANI | Die Eventgestalter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahngebühren und bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.

  1. Durchführung und Organisation

4.1
Basis jeder Veranstaltung ist ein durch den Vertragspartner abgenommenes Konzept, eine ausführliche und mit dem Kunden abgestimmte Leistungsbeschreibung, ein Kostenplan und eine rechtsgültige Beauftragung in Form eines Vertrages. Die Durchführung und Ausgestaltung einer Veranstaltung erfolgt auf Basis dieser Grundlagen. Wesentliche Veränderungen werden mit dem Kunden schriftlich abgestimmt.

4.2
MAZANI | Die Eventgestalter ist in der Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes frei. Den künstlerischen Weisungen eines Dritten unterliegt MAZANI | Die Eventgestalter nicht.

4.3
Bei Nichterbringung der Vertragsleistung durch MAZANI | Die Eventgestalter oder deren Beauftragte infolge Krankheit oder höherer Gewalt entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. MAZANI | Die Eventgestalter wird die Hinderungsgründe dem Kunden unverzüglich per Fax oder Telefon anzeigen und auf Anforderung nachweisen (ärztliches Attest etc.).

4.4
Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen vereitelt, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, so behält MAZANI | Die Eventgestalter den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile gemäß Zahlungsplan. Für die Leistungen von MAZANI | Die Eventgestalter , die nach der zuletzt fällig gewordenen Rate gemäß Zahlungsplan erbracht wurden, steht MAZANI | Die Eventgestalter ein dieser Leistung entsprechender Honoraranteil zu.

  1. Haftung

5.1
Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von MAZANI | Die Eventgestalter verursacht worden sind, haftet MAZANI | Die Eventgestalter nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

5.2
Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie die Haftung in vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung von MAZANI | Die Eventgestalter trägt der Kunde. MAZANI | Die Eventgestalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen durch die Installation von Messeständen, Bühnen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

5.3
Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet MAZANI | Die Eventgestalter nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber MAZANI | Die Eventgestalter ist damit ausgeschlossen. Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Kunden ist MAZANI | Die Eventgestalter nicht verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen.

5.4
MAZANI | Die Eventgestalter haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesem Dritten auftreten können. MAZANI | Die Eventgestalter haftet nicht für die Verwirklichung eines Sponsorenkonzeptes. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen bzw. die Leistungsstörungen nicht auf Vorsatz und Fahrlässigkeit von MAZANI | Die Eventgestalter zurück zu führen sind.

5.5
MAZANI | Die Eventgestalter hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und künstlerische Vertretbarkeit der von MAZANI | Die Eventgestalter entwickelten Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn MAZANI | Die Eventgestalter trotz vorgebrachter Bedenken auf Weisung des Vertragspartners die Maßnahmen dennoch durchführt. In diesem Falle hat der Kunde MAZANI | Die Eventgestalter von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen MAZANI | Die Eventgestalter geltend gemacht werden, freizustellen.

5.6
Soweit MAZANI | Die Eventgestalter in Erfüllung dieses Vertrages im Namen des Kunden Verträge mit Dritten abschließt, beschränkt sich die auftragsgemäße Tätigkeit auf die Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluss des betreffenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrag gesetzten Grenzen. MAZANI | Die Eventgestalter ist insbesondere nicht verpflichtet, die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Derart von MAZANI | Die Eventgestalter beauftragte Dritte sind im Verhältnis von MAZANI | Die Eventgestalter zum Kunden nicht Erfüllungsgehilfen von MAZANI | Die Eventgestalter.

  1. Sonstiges

6.1
Beide Vertragsparteien sichern sich im Rahmen der Zusammenarbeit Vertraulichkeit zu.

6.2
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Honorar zu geben.

6.3
Wird diese AGB in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.

6.4
Diese AGB sind nur in allgemeine Rahmenbedingungen abgefasst. Weitere Punkte werden bei Vertragsabschluß gesondert verzeichnet.

  1. Schlussbestimmungen

7.1
Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

7.2
Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.3
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist – soweit zulässig – Erfüllungsort und Gerichtsstand des Sitzes der Eventagentur MAZANI | Die Eventgestalter, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.

Nürnberg, Oktober 2016

MAZANI | Die Eventgestalter Eventagentur

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